Sportbootführerschein

Jeder Bewerber für einen Sportbootführerschein oder einen Segelschein benötigt ein ärztliches Zeugnis zur Sicherstellung der gesundheitlichen Eignung. Diese Tauglichkeit kann durch einen Arzt mit Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bescheinigt werden.

Neben einer körperlichen Untersuchung und einem Urin-Mehrfachstreifentest wird ein Hörtest sowie ein Sehtest zur Ermittlung der Sehschärfe und der Farbtüchtigkeit durchgeführt. Personen mit Sehschwäche oder mit Störungen des Farbensehens können das ärztliche Zeugnis nur nach einer eingehenden Untersuchung von einem Facharzt für Augenheilkunde erlangen.

Untersuchungsinhalt:

  • Ärztliche Gesundheitsuntersuchung in Bezug auf körperliche Mängel oder Erkrankungen, welche das Führen eines Sportbootes einschränken oder ausschließen
  • Sehtest, speziell Farbsehen
  • Hörtest
  • Urin-Mehrfachstreifentest
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation mit ärztlichem Zeugnis