Einstellungsuntersuchungen

Neben den an beruflichen Gefährdungen orientierten Untersuchungen der Eignung bzw. der arbeitsmedizinischen Vorsorge können auch Einstellungsuntersuchungen durchgeführt werden, wenn der (zukünftige) Arbeitgeber dies wünscht und der Betroffene hiermit einverstanden ist.

Der Umfang kann individuell vereinbart werden, wird sich in aller Regel aber an den Grundsätzen der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse orientieren.

Mögliche Untersuchungsinhalte:

  • Anamnese
  • körperliche Gesundheitsuntersuchung
  • Beratung im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Tonschwellenaudiometrie (Hörtest)
  • Spirometrie in Ruhe und mit Flussvolumenkurve (Lungenfunktionstest)
  • Sehtest
  • Urin-Mehrfachstreifen-Test
  • Blutentnahme
  • Blutuntersuchung: großes Blutbild, GPT, Gamma GT, Kreatinin, Blutzucker
  • Ruhe-EKG
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation und Bescheinigung

Die Ergebnisse der Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden selbstverständlich nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet. Nach Zustimmung des Betroffenen erhält der Arbeitgeber lediglich die Information, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Einstellung bestehen oder nicht.