Sicherheitstechnische Grundbetreuung

Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.

Die sicherheitstechnischen Aufgaben im Rahmen der Grundbetreuung umfassen die individuelle und kollektive Beratung der Mitarbeiter ebenso wie die Beratung des Arbeitgebers, der Führungskräfte sowie des Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Sicherheitsbeauftragten zu allen Themen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Weitere Aufgaben der Grundbetreuung bestehen in der Unterstützung des Arbeitgebers bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, der Durchführung von Betriebsbegehungen und individuellen Ergonomieberatungen von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitsgeber auch bei der Durchführung von Schulungen und Unterweisungen, der Analyse von Ursachen bei (Beinahe-)Unfällen sowie der Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA).