Prüfung von Leitern, Tritten und Gerüsten

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mechanische Leitern nach Änderungen oder Instandsetzung, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Gefährlichkeit von Arbeiten, die mit Hilfe von Leitern und Tritten durchgeführt werden, wird leider immer wieder unterschätzt. Eine hohe Zahl von Abstürzen oder anderen Unfällen mit Leitern, Tritten oder (Klein-)Gerüsten geht jährlich in die Tausende. Viele dieser Unfälle, die nicht selten tödlich verlaufen, könnten vermieden werden.

Aus der Statistik der DGUV (2012):

     • 24.616 Leiternunfälle, davon 13 mit tödlichem Ausgang

     • 7.605 Gerüstunfälle, davon 16 mit tödlichem Ausgang

Die Prüfung von Leitern, Tritten und Gerüsten erfolgt durch einen Sachkundigen gemäß BetrSichV, TRBS 2121 und DGUV-Information 208-016 (bisherige BGI 694). In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige (jährliche) Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Eine Überprüfung der betrieblich verwendeten Leitern und Tritte ist der erste Schritt auf dem Weg zur präventiven Unfallmvermeidung.

Das bieten wir Ihnen:

  • Beratungs- und Kontaktgespräch (unverbindlich und kostenfrei)
  • Aufnahme der Basisdaten vor Ort
  • Prüfung aller im Betrieb vorhandenen Leitern, Tritte und Gerüste
  • Digitale Aufbereitung der Prüfergebnisse
  • Zurverfügungstellung der entsprechenden Dateien für den Betrieb