Betriebsärztliche Grundbetreuung

Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.

Die betriebsärztlichen Aufgaben im Rahmen der Grundbetreuung umfassen die individuelle und kollektive Beratung der Mitarbeiter ebenso wie die Beratung des Arbeitgebers, der Führungskräfte sowie der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Sicherheitsbeauftragten zu allen Themen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Weitere Aufgaben der Grundbetreuung bestehen in der Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen, der Durchführung von Begehungen, der Analyse von Ursachen bei Unfällen oder möglicherweise berufsbedingten Erkrankungen sowie der Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA).