Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung mit System

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat Anspruch auf einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz. Daher muss jeder Arbeitgeber regelmäßig und anlassbezogen eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Betrieb durchführen. Die Verantwortung und Aufgaben des Arbeitgebers sind im Arbeitsschutzgesetz verankert und in der DGUV Vorschrift 1 zur Unfallverhütung näher geregelt.
Die Gefährdungsbeurteilung ist Planungsgrundlage für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und ein wichtiges Führungsinstrument, um den verantwortlichen Umgang mit dem Thema Arbeitsschutz verlässlich zu organisieren und zu dokumentieren.

Die grundlegenden Fragen lauten:

  • Was kann die Sicherheit und Gesundheit Ihres Teams bei welchen Tätigkeiten gefährden?          Und:

  • Wie können Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet werden?

Arbeitsschutz zahlt sich aus

Rechtzeitig erkannte Gefährdungen und geeignete Maßnahmen verhindern Störungen im Betriebsablauf und vermindern wirtschaftliche Verluste, senken unfall- und krankheitsbedingte Ausfälle der Mitarbeiter, tragen zur Qualitätssicherung bei und verbessern die Arbeitsbedingungen. Das wiederum motiviert Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erhöht die Leistungsbereitschaft.

Methodisch vorgehen – in sieben Schritten zum Ziel

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung muss jeder Arbeitgeber arbeitsbedingte Gefährdungen und Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermitteln und beurteilen, eigenverantwortlich Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit überprüfen. Die Mitwirkung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet sich in allen Phasen der Planung, der Durchführung und im ständigen Verbesserungsprozess der Gefährdungsbeurteilung an.

Ein systematisches Vorgehen in sieben Schritten gewährleistet, dass Sie alle arbeitsbedingten Gefährdungen ermitteln und beurteilen, geeignete Maßnahmen festlegen und dokumentieren sowie die Wirksamkeit überprüfen.

Zwar lassen sich nicht alle Mängel und Risiken im Arbeitsalltag restlos beseitigen – aber zumindest durch geeignete Schutzvorkehrungen und Unterweisungen minimieren. Eine gut dokumentierte Gefährdungsbeurteilung trägt zur Rechtssicherheit bei.

Gefährdungsbeurteilung als Teil des Verbesserungsprozesses im Betrieb (Quelle: BGW)