Arbeiten mit Infektionsgefahren

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G42 ist bei beruflichen Tätigkeiten mit einem erhöhten Infektionsrisiko durchzuführen und dient der Vorbeugung bzw. Früherkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die in Verbindung mit bestimmten Berufen stehen.

Vom Kindergarten über die Abfallwirtschaft bis zum Gesundheitswesen – wenn Ihre Mitarbeiter mit Mikroorganismen und Krankheitserregern in Kontakt kommen, haben sie ein berufliches Infektionsrisiko.

Arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, das Risiko von Erkrankungen zu senken. Der Arbeitsmediziner berät Sie ausführlich zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen. Bei Krankheiten, die durch Impfungen verhindert werden können, führt er entsprechende Immunisierungen durch.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G42 wird gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathologischen Organismen durchgeführt. Zu diesen Biostoffen gehören z. B. Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten sowie ihre genetisch veränderten Formen. Die Untersuchung dient vor allem der Verhütung von Gesundheitsbeeinträchtigungen, die durch Infektionserreger verursacht werden können.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G42 ist von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchzuführen.

Mögliche Zielgruppen der G42-Untersuchung:

Unsere Untersuchungen sind individuell auf die Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter abgestimmt. Während im medizinischen Bereich vor allem der Schutz vor Hepatitis A, B und C eine wichtige Rolle spielt, steht bei der Kinderbetreuung die Gefährdung durch Kinderkrankheiten im Vordergrund. Mitarbeiter im Garten- und Forstbereich sollten sich vor einer Infektion durch Borreliose und FSME schützen. Eine Untersuchung ist für Ihre Mitarbeiter – abhängig von der Schutzstufe – Pflicht oder Angebot, wenn sie zu diesen Berufsgruppen gehören:

  • Medizinisches Personal wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern,
  • Medizintechniker, Laborpersonal
  • Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen,
  • Personal in der Kinderbetreuung und Erzieher,
  • Personal in der Tiermedizin oder Tierpflege,
  • Personal im Garten- und Landschaftsbau,
  • Forstarbeiter und
  • Mitarbeiter in der Abfallverwertung.

Untersuchungsinhalt:

  • Anamnese
  • Körperliche Gesundheitsuntersuchung
  • Urin-Mehrfachstreifentest
  • Blutuntersuchung: großes Blutbild, versch. Serum-Parameter, Blutzucker
  • Weitere spezielle Blutuntersuchungen abhängig vom beruflichen Risiko, z. B. hinsichtlich Hepatitis A/B/C
  • Ärztliche Beratung im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation mit ärztlicher Bescheinigung

Der Proband wird hinsichtlich einer präventiven Reduzierung von Infektionsrisiken beraten, vor allem die Aufklärung über Übertragungswege ist von besonderer Wichtigkeit. Hierzu gehören Impfangebote (z. B. Hepatitis A und B) und der Einsatz von Schutzmaterialien wie z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel sowie ggf. Augen- und Mundschutz.

Untersuchungsfristen:

Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit.
Die erste Nachuntersuchung erfolgt spätestens nach 1 Jahr.
Alle weiteren Nachuntersuchungen erfolgen danach spätestens alle 3 Jahre.
Die letzte Untersuchung findet bei Beendigung der Tätigkeit statt.