Unterweisungen / Schulungen

Der Arbeitgeber hat neben der Erstunterweisung eine mindestens jährliche Unterweisung bezogen auf den Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit gemäß gültiger Gesetze, Vorschriften und Technischen Regeln durchzuführen und zu dokumentieren.

Auf diese Weise kann er am besten seine gesetzlich vorgeschriebenen Obliegenheiten erfüllen und im Sinne seiner Fürsorgepflicht für den Beschäftigten handeln.
Hierbei können wir Sie mit userer fachlichen Expertise tatkräftig untersützen.

Unsere Unterweisungsunterlagen werden ständig aktualisiert. Somit ist sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter immer nach den neusten Stand von Gesetzen, Vorschriften und Technischen Regeln unterwiesen werden.


Wählen Sie aus folgenden Themen aus und planen Sie so die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter bedarfsgerecht:

  • Bildschirmarbeitsplatz
  • Brandschutz allgemein
  • Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer
  • Erste Hilfe
  • Hautschutz
  • Heben und Tragen
  • Lärm
  • Leitern und Tritte
  • Notfallplanung und Evakuierung
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Stolpern und Stürzen

Sollten Sie das Thema Ihrer geplanten Unterweisung nicht in der obigen Liste finden, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.